Unser Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche – Bei uns DA·HEIM –

Kinder und Jugendliche haben Rechte!

Wir, die Mitarbeiter*innen und Leitung von DA·HEIM, wollen Eure Rechte nicht nur ernst nehmen, sondern Euch auch über Eure Rechte informieren damit Ihr genau wisst, was euch bei uns in der Wohngruppe erwartet.

Wir, die Mitarbeiter*innen von DA·HEIM haben uns darüber Gedanken gemacht, welche Rechte in der Wohngruppe von großer Bedeutung sind und haben gemeinsam – für und mit Euch – diesen Rechtekatalog erstellt. Natürlich gelten darüber hinaus für Euch alle Rechte, die in dem Kinder-­‐ und Jugendhilfegesetz (KJHG), der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, dem Jugendschutzgesetz oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stehen.

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen stehen im Zusammenhang mit anderen Rechten, z. B. dem Personensorgerecht. Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, haben Deine Eltern oder Dein Vormund das Sorgerecht, d.h. sie haben das Recht, Entscheidungen für Dich zu treffen, z. B. bei der Wahl der Schule, der medizinischen Behandlungen, des Wohnortes, aber auch bei Fragen, die Freunde, Freizeitaktivitäten und anderes mehr betreffen.

Da Du momentan bei uns in der Wohngruppe lebst, übernehmen wir, die Betreuer*innen vom Team DA·HEIM einen Teil des Sorgerechts, in dem wir uns im Alltag um Dich kümmern.

Bei manchen Fragen, was für Dich gut ist, werden Du und Deine Betreuer*innen nicht immer einer Meinung sein. Die Betreuer*innen werden Dir ihre Entscheidung immer begründen. Solltest Du Dich allerdings ungerecht, zu streng oder falsch behandelt fühlen, hast Du das Recht, Dich zu beschweren.

Du hast Rechte, die anderen Kinder und Jugendlichen auch!

Das bedeutet somit auch, dass Deine Rechte begrenzt sind. Dein Recht auf freie Entfaltung endet z.B. dort, wo Deine laute Musik ein anderes Kind stört. Hier kann Deine Musik nur so laut sein, dass Dein Nachbarkind keinen Grund zur Beschwerde hat. Natürlich haben die Betreuer*innen auch die Pflicht, Gefahren abzuwenden und können Deine Rechte in bestimmten Situationen einschränken, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass Du etwas tust, was Dich oder andere in Gefahr bringt.

Bei Fragen oder Unklarheiten zu diesem Rechtekatalog kannst Du Dich jederzeit an Deine Betreuer*innen wenden.

Deine Beteuer*innen und Leitung der Wohngruppe DA·HEIM

  • Du musst bei allen Gesprächen oder Entscheidungen, die Dich betreffen, informiert und beteiligt werden!
  • Du kannst auf dem Dienstplan immer sehen, wer Dienst hat!
  • Du wirst informiert, wenn Kinder/Jugendliche in Deine Gruppe kommen oder sie verlassen!
  • Du wirst an der Aufstellung von Gruppenregeln und deren Umsetzung beteiligt!
  • Du wirst an der Planung von Freizeitaktivitäten beteiligt!
  • Deine BetreuerInnen dürfen Dich nicht schlagen, bedrohen oder unterdrücken.
  • Andere Kinder/Jugendliche dürfen das auch nicht!
  • Dein Körper gehört nur Dir. Du bestimmst über Deinen Körper. Dir darf kein Schaden zugefügt werden.
  • Keiner darf Dich anfassen, wenn Du es nicht willst!
  • Du bist einzigartig und das ist gut so!
  • Deine BeteuerInnen und die anderen Kinder/Jugendlichen müssen Dich wertschätzen und respektieren.
  • Du hast das Recht, Deine Meinung zu sagen!
  • Du hast das Recht, mit Deinen BetreuerInnen darüber zu reden, was Dir nicht gefällt!
  • Du hast das Recht, Dich zu beschweren! Das kannst Du tun bei Deinen BetreuerInnen, bei Deinen Eltern, beim Jugendamt (bei Deiner zuständigen Fachkraft), bei der Heimaufsicht oder bei anderen Menschen, denen Du vertraust!
  • Wir hören Dir zu, wenn Du etwas sagen willst!
  • Wir helfen Dir, Deinen eigenen Weg zu finden und stehen an Deiner Seite.
  • Du bist freiwillig bei uns, niemand darf Dich einsperren!
  • Das heißt auch:
    • Du kannst Dich in Dein Zimmer zurückziehen, um ungestört zu sein!
    • Du kannst bestimmen, wer in Dein Zimmer kommt!
  • Deine Sachen gehören Dir!
  • Du darfst Deine Sachen mit in Dein Zimmer nehmen!
  • Du darfst bestimmen, wer Deine Sachen benutzt und was mit ihnen passiert!
  • Keiner darf Dir Deine Sachen wegnehmen oder sie zerstören!
  • Die Höhe Deines Taschengeldes richtet sich nach Deinem Alter und darf nicht verändert werden!
  • Dein Taschengeld gehört nur Dir!
  • Du kannst von deinem Taschengeld kaufen, was Du willst, solange Du Dich an geltende Gesetze hältst!
  • Wenn Du mutwillig etwas zerstört hast, kann in Absprache mit Dir ein Teil Deines Taschengeldes (höchstens die Hälfte) zur Schadensregulierung verwendet werden!

Wir unterliegen der Schweigepflicht und schützen Deine Intimität/Dein privates Leben in größtmöglicher Weise. D.h. anderen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen dürfen wir nichts über dich erzählen.

Innerhalb des MitarbeiterInnen-­‐Teams sprechen wir über Dich und wir schreiben täglich die wichtigsten Dinge auf, die in Deinem Leben passieren. Das brauchen wir, um Dich besser unterstützen zu können. Wir schreiben dem Jungendamt alle sechs Monate einen Bericht. Darin steht auch Deine Einschätzung/Meinung zu Deiner Entwicklung und der Bericht wird mit Dir besprochen.

Du kannst in Absprache mit Deinen BetreuerInnen bzw. Deinen Eltern jederzeit Einblick in Deine eigenen Akten nehmen!

Wir machen Fotos von Dir. Du kannst dies in der Situation ablehnen, auch wenn Dir später ein Bild nicht gefällt muss es gelöscht werden. Deine Eltern/Dein Vormund müssen uns erlauben, Fotos zu machen.

Keiner darf Dich besser oder schlechter behandeln wegen:

  • Deiner Hautfarbe
  • Deinem Geschlecht
  • Deiner Herkunft und Deiner Sprache
  • Deinem Glauben
  • Deiner Sexualität