Unser Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche – Bei uns DA·HEIM –

Kinder und Jugendliche haben Rechte!

Wir, die Mitarbeiter*innen und Leitung von DA·HEIM, wollen Eure
Rechte nicht nur ernst nehmen, sondern Euch auch über Eure Rechte
informieren, damit Ihr genau wisst, was euch bei uns in der Wohngruppe
erwartet.

Wir, die Mitarbeiter*innen von DA·HEIM haben uns darüber Gedanken
gemacht, welche Rechte in der Wohngruppe von großer Bedeutung sind und
haben gemeinsam – für und mit Euch – diesen Rechtekatalog erstellt.
Natürlich gelten darüber hinaus für Euch alle Rechte, die in dem
Kinder-­‐ und Jugendhilfegesetz, der Kinderrechtskonvention der
Vereinten Nationen, dem Jugendschutzgesetz oder dem Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) stehen.

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen stehen im Zusammenhang mit
anderen Rechten, z. B. dem Personensorgerecht. Wenn Du noch nicht 18
Jahre alt bist, haben Deine Eltern oder Dein Vormund das Sorgerecht,
d.h. sie haben das Recht, Entscheidungen für Dich zu treffen, z. B. bei
der Wahl der Schule, der medizinischen Behandlungen, des Wohnortes, aber
auch bei Fragen, die Freunde, Freizeitaktivitäten und anderes mehr
betreffen.

Da Du momentan bei uns in der Wohngruppe lebst, übernehmen wir, die
Betreuer*innen vom Team DA·HEIM einen Teil des Sorgerechts, in dem wir
uns im Alltag um Dich kümmern.

Bei manchen Fragen, was für Dich gut ist, werden Du und Deine
Betreuer*innen nicht immer einer Meinung sein. Die Betreuer*innen werden
Dir ihre Entscheidung immer begründen. Solltest Du Dich allerdings
ungerecht, zu streng oder falsch behandelt fühlen, hast Du das Recht,
Dich zu beschweren.

Du hast Rechte, die anderen Kinder und Jugendlichen auch!

Das bedeutet somit auch, dass Deine Rechte begrenzt sind. Dein Recht
auf freie Entfaltung endet z.B. dort, wo Deine laute Musik ein anderes
Kind stört. Hier kann Deine Musik nur so laut sein, dass Dein
Nachbarkind keinen Grund zur Beschwerde hat. Natürlich haben die
Betreuer*innen auch die Pflicht, Gefahren abzuwenden und können Deine
Rechte in bestimmten Situationen einschränken, wenn ein begründeter
Verdacht besteht, dass Du etwas tust, was Dich oder andere in Gefahr
bringt.

Bei Fragen oder Unklarheiten zu diesem Rechtekatalog kannst Du Dich jederzeit an Deine Betreuer*innen wenden.

Deine Beteuer*innen und Leitung der Wohngruppe DA·HEIM

Recht auf Beteiligung

  • Du musst bei allen Gesprächen oder Entscheidungen, die Dich betreffen, informiert und beteiligt werden!
  • Du kannst auf dem Dienstplan immer sehen, wer Dienst hat!
  • Du wirst informiert, wenn Kinder/Jugendliche in Deine Gruppe kommen oder sie verlassen!
  • Du wirst an der Aufstellung von Gruppenregeln und deren Umsetzung beteiligt!
  • Du wirst an der Planung von Freizeitaktivitäten beteiligt!

Recht auf Unversehrtheit

  • Deine BetreuerInnen dürfen Dich nicht schlagen, bedrohen oder unterdrücken.
  • Andere Kinder/Jugendliche dürfen das auch nicht!
  • Dein Körper gehört nur Dir. Du bestimmst über Deinen Körper. Dir darf kein Schaden zugefügt werden.
  • Keiner darf Dich anfassen, wenn Du es nicht willst!

Recht auf Persönlichkeit

  • Du bist einzigartig und das ist gut so!
  • Deine BeteuerInnen und die anderen Kinder/Jugendlichen müssen Dich wertschätzen und respektieren.

Recht auf freie Meinung

  • Du hast das Recht, Deine Meinung zu sagen!
  • Du hast das Recht, mit Deinen BetreuerInnen darüber zu reden, was Dir nicht gefällt!
  • Du hast das Recht, Dich zu beschweren! Das kannst Du tun bei Deinen BetreuerInnen, bei Deinen Eltern, beim Jugendamt (bei Deiner zuständigen Fachkraft), bei der Heimaufsicht oder bei anderen Menschen, denen Du vertraust!
  • Wir hören Dir zu, wenn Du etwas sagen willst!

Recht auf Selbstständigkeit

  • Wir helfen Dir, Deinen eigenen Weg zu finden und stehen an Deiner Seite.
  • Du bist freiwillig bei uns, niemand darf Dich einsperren!
  • Das heißt auch:
    • Du kannst Dich in Dein Zimmer zurückziehen, um ungestört zu sein!
    • Du kannst bestimmen, wer in Dein Zimmer kommt!

Recht auf Besitz

  • Deine Sachen gehören Dir!
  • Du darfst Deine Sachen mit in Dein Zimmer nehmen!
  • Du darfst bestimmen, wer Deine Sachen benutzt und was mit ihnen passiert!
  • Keiner darf Dir Deine Sachen wegnehmen oder sie zerstören!

Anspruch auf Taschengeld

  • Die Höhe Deines Taschengeldes richtet sich nach Deinem Alter und darf nicht verändert werden!
  • Dein Taschengeld gehört nur Dir!
  • Du kannst von deinem Taschengeld kaufen, was Du willst, solange Du Dich an geltende Gesetze hältst!
  • Wenn Du mutwillig etwas zerstört hast, kann in Absprache mit Dir ein Teil Deines Taschengeldes (höchstens die Hälfte) zur Schadensregulierung verwendet werden!

Recht auf Datenerhebung

Wir unterliegen der Schweigepflicht und schützen Deine Intimität/Dein privates Leben in größtmöglicher Weise. D.h. anderen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen dürfen wir nichts über dich erzählen.

Innerhalb des MitarbeiterInnen-­‐Teams sprechen wir über Dich und wir schreiben täglich die wichtigsten Dinge auf, die in Deinem Leben passieren. Das brauchen wir, um Dich besser unterstützen zu können. Wir schreiben dem Jungendamt alle sechs Monate einen Bericht. Darin steht auch Deine Einschätzung/Meinung zu Deiner Entwicklung und der Bericht wird mit Dir besprochen.

Du kannst in Absprache mit Deinen BetreuerInnen bzw. Deinen Eltern jederzeit Einblick in Deine eigenen Akten nehmen!

Wir machen Fotos von Dir. Du kannst dies in der Situation ablehnen, auch wenn Dir später ein Bild nicht gefällt muss es gelöscht werden. Deine Eltern/Dein Vormund müssen uns erlauben, Fotos zu machen.

Recht auf Gleichbehandlung

Keiner darf Dich besser oder schlechter behandeln wegen:

  • Deiner Hautfarbe
  • Deinem Geschlecht
  • Deiner Herkunft und Deiner Sprache
  • Deinem Glauben
  • Deiner Sexualität